Unabhängig von der Rechtsform zählen zu den Barumsätzen auch alle Kreditkarten- und Bankomatkartenzahlungsvorgänge. Unter 15.000€ Gesamtumsatz eines Unternehmens ist man von der Registrierkassenpflicht befreit.
Unabhängig von der Rechtsform zählen zu den Barumsätzen auch alle Kreditkarten- und Bankomatkartenzahlungsvorgänge. Unter 15.000€ Gesamtumsatz eines Unternehmens ist man von der Registrierkassenpflicht befreit.